In Kooperation mit Steuerberatern beantragt der GMS-Verbund ab sofort für angeschlossene Fachhändler kurzfristig die staatlichen Überbrückungshilfen.
Köln, 25.02.2021 – Bund und Länder bieten dem Handel umfassende Unterstützung durch die Überbrückungshilfen III an. Diese gewähren eine teilweise Erstattung der Fixkosten und der handelsrechtlichen Abschreibung auf saisonale Ware. Die Hilfe ist dringend erforderlich, da viele Händler jetzt zügig Liquidität benötigen, um die fälligen Rechnungen zahlen zu können.
Zahlreiche Händler beantragen jedoch derzeit diese Hilfen nicht, da viele Steuerberater überlastet sind oder die spezifischen Möglichkeiten der Überbrückungshilfe für den Handel nicht ausreichend beachten. In diesen Fällen beantragt der GMS Verbund ab sofort, in Zusammenarbeit mit einer Kölner Steuerkanzlei, die Überbrückungshilfen für angeschlossene Händler. Zugleich berät GMS die Fachhändler und Steuerberater bei der Beantragung.
Mit dieser zusätzlichen Dienstleistung kommen die Händler nun unkompliziert und zügig an die wichtigen Hilfsmittel.
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