GMS Verbund empfiehlt eine gemeinsame Aktion von Handel und Lieferanten. Durch Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Händlern sollte die Rücknahme der modischen Ware durch die Lieferanten zum Restwert nach Überbrückungshilfe III geregelt und damit der Warendruck aus dem Markt genommen werden. Korrespondierend sollten sich die Händler zu angemessenen Ordervereinbarungen verpflichten, um im Gegenzug ausreichende Ordervolumen bei den Lieferanten zu sichern. Dadurch werden die Konsumenten mit neuer, aktueller Ware versorgt, was auch für einen gelungenen Neustart des Einzelhandels nach der Pandemie erforderlich ist.
Köln, 17.05.2021 – Die Händler halten aufgrund der Schließungen enorme Warenbestände in den Geschäften vor. Diese Lagerüberhänge führen dazu, dass die Ware zu früh und stark reduziert angeboten wird. Durch den massiven Preisdruck schwindet die Marge im ohnehin stark betroffenen Einzelhandel. Die Abschreibungsmöglichkeit des Einzelhandels im Rahmen der Überbrückungshilfe III hat zwar kurzfristig die Liquiditätssituation im Einzelhandel verbessert. Wird die Ware nun aber über dem Buchwert verkauft, führt dies im Einzelfall zu Rückzahlungen der bereits erhaltenen Überbrückungshilfe III und der Ertrag tendiert gegen Null. Nach der langen Schließung ist der Einzelhandel jedoch auf Erträge dringend angewiesen, um überleben zu können.
Konsumenten gewöhnen sich schnell an die Rabatte und sind auch zukünftig nicht mehr bereit, reguläre Preise zu zahlen. Darüber hinaus finden die Konsumenten in den Geschäften Restbestände vor, neue Ware findet nicht statt. Nur mit einem Einkaufserlebnis und aktueller Ware wird der Einzelhandel gegen den erstarkten Online-Handel bestehen können.
Davon abgesehen sind auch die Lieferanten auf neue Order angewiesen, um überleben zu können. Orderrückgänge von 40 % oder mehr sind ohne die dargestellte Lösung aufgrund der vollen Lager zu erwarten. Das trifft zunächst die Lieferanten hart. Aber auch der Handel braucht stabile Lieferanten, um den Kunden ein vielfältiges Angebot präsentieren zu können.
GMS empfiehlt daher eine gemeinsame Aktion von Handel und Lieferanten, um eine gute Lösung für alle beteiligten Parteien zu erreichen. Wenn die Lieferanten mit dem Handel die Rücknahme von aktueller, modischer Ware zum Restwert nach erhaltenen Hilfen und im Gegenzug entsprechende Orderabsprachen vereinbaren, wäre allen gedient. Die Händler könnten sich aufgrund der Überbrückungshilfe ohne nennenswerte Verluste von Ihrer alten, modischen Ware trennen, eine Rabattschlacht würde vermieden. Mit neuer Ware könnten wieder solide Erträge erwirtschaftet werden. Gleichzeitig würden die Produktionskapazitäten der Hersteller durch ein übliches Orderverhalten der Händler ausgelastet. Und nicht zuletzt erhielten die Konsumenten aktuelle Saisonware, ohne dass Rabattschlachten die Wertigkeit der Marken oder der Händler in Frage stellen würden.
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